Eine Initiative für die Gartenbaubetriebe im Landkreis Ammerland und Umgebung

 

Was bietet dieses Programm?

Zugang für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge für Gärtner ohne Gesundheitsfragen

Gelegenheit für möglichst viele Mitarbeiter eine bezahlbare Altersvorsorge zu finden.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Beschäftigte in unseren Gärtnereien haben oft keine Chance sich gegen den Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall zu versichern. Dies bedeutet gerade für die diejenigen, die sich in der Vergangenheit etwas aufgebaut und z. B. ein Eigenheim erworben haben, den Verlust der bisherigen finanziellen Lebensqualität.

Oft genug stehen Kollegen ohne irgendwelche Versicherungsleistungen da, und müssen Leistungen nach "Harz IV" beantragen. Die Allermeisten haben nämlich keine private Versicherung, weil diese 1. zu teuer ist und 2. die Gesundheitsfragen zu einer Ablehnung eines Antrages führen.

Dies wollen wir durch unsere Initiative nun ändern und den Kollegen nun endlich eine Lösung anbieten. Speziell denen, die den Gärtnerberuf erlernt haben oder gerade erlernen. Denn gerade diese Personengruppe bezieht im Winter oftmals kein Arbeitslosengeld, sondern feiert Überstunden ab, die sich im Sommer angehäuft haben. So grenzen sich diese Personengruppen klar von Saisonarbeitskräften ab und bilden das Gerüst des Berufsstandes.

Versicherungsfähig sind deshalb Mitarbeiter ...

1. die saisonübergreifend sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sind.

2. Aushilfen,

a) die eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben und in dieser Tätigkeit nun beschäftigt sind. In den letzten 36 Monaten wurden sie durchgängig beschäftigt und haben die Probezeit von 6 Monaten absolviert.

b) die in den letzten 48 Monaten eine Elternzeit begonnen haben, vorher jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten. Die Probezeit ist abgeschlossen.

Industrie und Handwerksbetriebe bieten dieses Konzept ihren Beschäftigten bereits flächendeckend an. Nur Gärtnereien hat man dieses aus verschiedenen Gründen bisher oftmals vorenthalten.

Das wollen wir für unsere ausgebildeten Fachkräfte jetzt ändern.

 

Nach unserem Programm wird die Betriebsrente nun stärker gefördert

Ab dem 1. Dezember 2017 werden 20% als Zuschuß vom Arbeitgeber zum Eigenbeitrag des Arbeitnehmers gewährt.

 

Die Betriebsrente wird auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen erweitert!

Wir führen eine sehr stark vereinfachte Prüfung durch, indem lediglich klargestellt wird, dass der Mitarbeiter derzeitig seinem Beruf voll nachgehen kann. D. h. er ist nicht krankgeschrieben oder in der Wiedereingliederungsphase und hat "morgens eingestempelt"! (näheres im Einzelgespräch).

 

VWL (Vermögenswirksame Leistungen) lohnen sich nicht!

Der Arbeitgeberzuschuss von 7,70 € zu den VWL ist Bruttolohn. Davon gehen noch ca. 50% Steuern und Sozialabgaben ab. Die Abschlusskosten für z. B. einen Bausparvertrag werden hierfür teilweise nicht einmal abgedeckt.

Deshalb kann dieser Zuschuss zukünftig als AVWL in Höhe von 10 € genutzt werden.